Im Bauwesen gibt es eine Vielzahl an Initiativen, die darauf abzielen, nachhaltige Bauprojekte zu unterstützen und zu fördern. Auch wenn viele Anforderungen auf den ersten Blick komplex wirken, gibt es schon jetzt Entwicklungen, auf die sich Bau-Produkthersteller einstellen müssen, damit sie wettbewerbsfähig bleiben und auch in Zukunft die Anforderungen an nachhaltiges Bauen erfüllen können.
Die Entwicklungen in der Baubranche zeigen, dass sich Bauprodukthersteller auf folgende Nachhaltigkeitsanforderungen einstellen müssen:
Um diese und zukünftige Anforderungen bedienen zu können, sollten Produkte anhand von etablierten Designprinzipien langfristig zukunftsfähig entworfen werden. ▶
Um Nachhaltigkeit weiter in Unternehmen zu integrieren, wurden in den letzten Jahren auf europäischer und auf nationaler Ebene immer mehr Initiativen und Verordnungen entwickelt, die eine nachhaltige Wirtschaft fördern sollen. Anhand dieser sollen die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen, Gebäuden und Bauprodukten bewertet werden. Um einen Überblick zu schaffen, werden im Folgenden die wichtigsten Verordnungen aufgeführt und erklärt:
Der Green Deal ist eine Strategie, die den EU-Mitgliedsstaaten dabei helfen soll, bis 2050 klimaneutral zu werden. Er wurde 2019 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und umfasst verschiedenste Initiativen für unterschiedlichste Politikbereiche, wie Klima, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Finanzwesen. Die enthaltenen Initiativen zielen darauf ab, Treibhausgase zu reduzieren und eine nachhaltige Gesellschaft zu schaffen. Alle Einzelmaßnahmen sind auf der Legislative-Train-Schedule einsehbar. Die wichtigsten Verordnungen für Bauprodukthersteller innerhalb des Green Deals lesen Sie nachfolgend.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das ins Leben gerufen wurde, um die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges und umweltfreundliches Wirtschaften zu definieren. Sie gibt vor, welche Kriterien unternehmerische Aktivitäten und Produkte erfüllen müssen, damit ein Unternehmen oder ein Bauprojekt als umweltfreundlich gilt. Durch diese Informationen können Unternehmen und Investoren ihre Investitionen bewusst in nachhaltige Projekte lenken und gleichzeitig den Green Deal unterstützen. Aktuell gibt es in Deutschland ein Investitionsvolumen von etwa 500 Milliarden Euro, das ausschließlich für nachhaltige Themenfelder vorgesehen ist. Bauprojekte müssen die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen, um Investitionen aus diesen Geldtöpfen erhalten zu können.
Die EU-Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR) legt Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU fest. Während in der Vergangenheit nur technische Anforderungen nachzuweisen waren, ist in der neuen Version der Verordnung, die am 7. Januar 2025 inkraftgetreten ist, das Ausweisen des CO2-Fußabdrucks schrittweise für jedes Produkt verpflichtend. Die CPR stellt somit sicher, dass zuverlässige Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten zur Verfügung stehen.
Der CO2-Fußabdruck ist aktuell im Rahmen einer Umweltproduktdeklaration (EPD) anzugeben. Für alle Produkte, die unter die Harmonisierung der CPR fallen, sind zukünftig die Inhalte einer EPD zu veröffentlichen. Stehen die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Anforderungen für Produkte sich weiter auf andere Produktkategorien ausweiten.
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist Teil des europäischen Green Deals und gibt genaue Anforderungen an verschiedene Produktkategorien in Bezug auf die Nachhaltigkeit. Die Verordnung soll die Kreislaufwirtschaft stärken und hat zum Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Im Rahmen der ESPR werden unter anderem digitale Produktpässe (DPP) eingeführt. Diese machen Informationen über die Nachhaltigkeit und die Umweltauswirkungen von Produkten (unter anderem die Inhalte der CPR) digital verfügbar und verarbeitbar. Die DPPs sollen 2026 eingeführt werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen regelt. Sie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und erweitert den Anwendungsbereich sowie den Umfang der Berichterstattung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Für große Unternehmen, die bereits der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung unterliegen, gilt die CSRD für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Ab dem 1. Januar 2025 werden auch andere große Unternehmen einbezogen, während kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sich auf eine Anwendung ab dem 1. Januar 2026 vorbereiten müssen.
Diese Richtlinie fordert von Bauprodukteherstellern eine transparente Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitspraktiken. Dazu gehören die Analyse der Wesentlichkeit ihrer Aktivitäten und die Berücksichtigung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, um sicherzustellen, dass sowohl die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit als auch die Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf das Unternehmen erfasst werden. Für die produzierende Industrie ist besonders die Kategorie ESRS E1 und E5 wesentlich. Darin müssen Unternehmen spezifische Angaben zu ihren CO2-Emissionen, Klimaschutzmaßnahmen, sowie der Ressourcennutzung und den Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft machen. Zusätzlich können Offenlegungspflichten zum Schadstoffgehalt (E2), Wasserverbrauch (E3) greifen.
Seit dem 1. Juli 2021 unterstützt die BEG Gebäude mit Zuschüssen, sofern diese ihre Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus nachweisen können. Gefördert werden Projekte, die die Kriterien des klimafreundlichen Neubaus (KFN) erfüllen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Voraussetzung für eine BEG-Förderung bildet immer eine Ökobilanz (LCA) des gesamten Gebäudes. In dieser LCA werden die CO2-Fußabdrücke aller verwendeten Bauprodukte summiert. Der CO2-Fußabdruck des Gebäudes muss einen Grenzwert einhalten, um förderfähig zu sein. Um den höchsten Förderungsgrad zu erreichen, muss das Gebäude zusätzliche Schadstoffanforderungen und weitere Kriterien einhalten.
Um diese Vorgaben zu erfüllen, müssen Planer Bauprodukte auswählen, die EPDs mit geringen CO2-Fußabdrücken veröffentlicht und die die Schadstoffanforderungen eingehalten haben.
GRPs spielen im Bauwesen eine wichtige Rolle. Sie zeigen potenziellen Käufern und Nutzern, welche Rohstoffe und Produkte in einem Gebäude verbaut sind und geben beispielsweise Informationen über deren Recyclingfähigkeit. Um Gebäude-Ressourcenpässe erstellen zu können, werden Zirkularitäts-Daten für alle Produkte benötigt. Noch 2025 sollen GRPs Teil der QNG-Zertifizierung werden und somit Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung.
Um diese Anforderungen einzuhalten, müssen Planer Bauprodukte auswählen, deren Zirkularitäts-Daten veröffentlicht sind.
All diese Regulierungen basieren auf den langjährigen Erfahrungen des Marktes mit freiwilligen Green-Building-Zertifizierungen. Dazu zählen Systeme wie DGNB, BNB, LEED oder BREEAM. Diese Systeme bewerten Gebäude oder Bauvorhaben anhand verschiedener Kriterien. Um diese Zertifizierungen zu erhalten, müssen die Projekte unter anderem bestimmte CO2-Grenzwerte, Schadstoff-Anforderungen und Zirkularitäts-Kennwerte einhalten. Green-Building-Zertifizierungen sind aktuell freiwillig, machen in Deutschland jedoch schon jetzt ein Investitionsvolumen von etwa 11 Milliarden Euro aus.
Wesentlicher Bestandteil aller genannten Regulierungen ist die Lebenszyklusanalyse/Ökobilanz (LCA). EPDs bilden die Grundlage für diese Ökobilanz. Es ist daher abzusehen, dass eine EPD mittelfristig für alle Bauprodukte eine der wichtigsten Grundlagen darstellen wird. Seit dem 7. Januar 2025 werden Hersteller zudem schrittweise über die CPR dazu verpflichtet, EPD-Daten zu veröffentlichen.
Besonders wichtig werden EPDs für volumenrelevante Produkte sein, die eine ökologischere Produktion aufweisen. Produkte, für die keine EPDs bereitstehen, werden nach und nach keine Anwendung mehr in Projekten finden, die Förderungen für nachhaltige Investitionen erhalten wollen.
Durch die Bereitstellung von produktspezifischen EPDs können sich Hersteller bereits jetzt von der Konkurrenz absetzen und sich auf die aufkommenden Pflichten im Rahmen der CPR vorbereiten.
EPEA unterstützt Sie hier gerne in der Erstellung von EPDs oder EPD-Tools mit denen Sie unbegrenzt viele spezifische EPDs für alle ihre Produkte, Standorte und Projekte in wenigen Minuten veröffentlichen können.
Jetzt Angebot anfordernDamit Bauprodukte auch in nachhaltigen Bauprojekten Anwendung finden können, wird es immer wichtiger, dass alle verbauten Produkte die verschiedenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Diese variieren je nach Anforderung stark und sind komplex. Ob entsprechende Anforderungen erfüllt werden, sollten Hersteller über Compliance-Deklarationen nachweisen. Dabei handelt es sich um Dokumente, in denen der Hersteller die Erfüllung der Anforderungen bestätigt.
Auf Grund der Komplexität dieser Anforderungen besteht bei Planenden aktuell eine große Unsicherheit zu diesem Thema. Produkte, bei denen die Erfüllung dieser Anforderungen nicht klar belegt ist, werden schnell aussortiert. Der Schadstoffgehalt von Produkten spielt bisher besonders in der EU-Taxonomie, der QNG und Green-Building-Zertifizierungen eine große Rolle. Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht verbaut werden. Dabei ist zu beachten: Erfüllt ein einziges verbautes Produkt nicht die Anforderungen an den Schadstoffgehalt, so erfüllt das gesamte Gebäude nicht die Anforderungen. Dabei sind speziell kleinere Produkte, Hilfsstoffe und Bauchemie mit hohen Anforderungen versehen.
Um Planenden diese Unsicherheit zu nehmen, hat EPEA ProCA entwickelt: Einen automatisierten Bewertungsservice, der auf Grundlage von Produkteigenschaften die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen ausweist und Compliance-Deklarationen erstellt.
Jetzt Angebot anfordernDie aktuelle regulatorische Entwicklung zeigt, dass sich alle Akteure der Bauwirtschaft auf ständig neue Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft einstellen müssen. Eine Möglichkeit, sich darauf zukunftssicher vorzubereiten, ist die Optimierung der eigenen Produkte nach dem Cradle to Cradle®-Designprinzip. Dieses bietet ein Rahmenwerk, um Produkte vollständig kreislauffähig und so langfristig zukunftsfähig zu gestalten. Durch den ganzheitlichen Ansatz wirkt sich eine Optimierung nach Cradle to Cradle® positiv auf alle genannten Anforderungen aus.
EPEA unterstützt Sie dabei, Ihre Produkte nach dem Cradle to Cradle® - Prinzip zu optimieren und zu zertifizieren. Unsere über 30-jährige Erfahrung hilft Ihnen dabei, einen positiven Fußabdruck in Umwelt und Gesellschaft zu hinterlassen sowie Produkte zu entwickeln, die kreislauffähig sind.
Jetzt Angebot anfordern