Mit der EmpCo‑Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen deutlich und geht gezielt gegen irreführende Umweltkommunikation vor. Ab dem 27. September 2026 gilt sie EU‑weit verbindlich und definiert klare Regeln für den Umgang mit sogenannten Green Claims. Künftig sind pauschale oder unspezifische Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ ohne belastbare und nachvollziehbare Nachweise unzulässig. Aussagen zu Umweltwirkungen müssen klar, überprüfbar und für Verbraucher verständlich belegt werden.
Auch Nachhaltigkeitssiegel stehen stärker im Fokus: Sie sind nur noch zulässig, wenn sie auf unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystemen basieren. Selbst entwickelte oder nicht überprüfbare Labels sowie irreführende Kompensationsaussagen werden künftig untersagt.
Mehr Infos dazu vom C2CPII.
Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen zu bieten und fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet das: steigende Anforderungen an die Qualität und Nachweisbarkeit ihrer Nachhaltigkeitskommunikation sowie ein deutlich höheres Risiko bei nicht belegbaren Aussagen.
Die ursprünglich geplante EU Green Claims Richtlinie befindet sich derzeit nicht in der Umsetzung, sodass die EmpCo‑Richtlinie aktuell das zentrale regulatorische Rahmenwerk für Umweltkommunikation in der EU darstellt.