Bauproduktenverordnung (CPR)
Die EU-Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR) legt Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU fest. In der neuen Version der Verordnung, die am 7. Januar 2025 in Kraft trat, wurde das Ausweisen des CO₂-Fußabdrucks schrittweise für jedes Produkt verpflichtend. Stehen die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.