Mit der EmpCo‑Richtlinie und der vorgeschlagenen EU Green Claims Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen und geht gezielt gegen Greenwashing vor. Ab dem 27. September 2026 gilt die EmpCo‑Richtlinie EU‑weit und setzt klare Grenzen für allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „nachhaltig“ oder „recyclebar“, die künftig nur noch mit belastbaren Nachweisen verwendet werden dürfen.
Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen unabhängig und überprüfbar sein, während Aussagen zu Produkteigenschaften oder Emissionszielen klar definiert, nachvollziehbar und belegbar sein müssen.
Die EU Green Claims Richtlinie befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Insgesamt steigen damit die Anforderungen an eine transparente und fundierte Nachhaltigkeitskommunikation, während gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für glaubwürdig belegte Umweltleistungen geschaffen wird.
Mehr Infos dazu vom C2CPII.