Die
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen regelt. Sie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und erweitert den Anwendungsbereich sowie den Umfang der Berichterstattung im Vergleich zu bisherigen Regelungen deutlich.
Mit dem Omnibus-Paket 2025 wurde der Anwendungsbereich der CSRD jedoch angepasst: Berichtspflichtig sind nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Für diese Unternehmen gilt die CSRD für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Berichtspflichten für andere große Unternehmen wurden auf den 1. Januar 2027 verschoben. Auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden entlastet – ihre Berichtspflicht beginnt nun erst ab dem 1. Januar 2028.
Ein zentrales Element der CSRD ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Outside-In-Perspektive), als auch die finanziellen Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen ergeben (Inside-Out-Perspektive), bewerten und in ihre Berichterstattung integrieren. Damit fördert die CSRD eine umfassende Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte und deren Bedeutung für die Unternehmensstrategie.