
Mit der Veröffentlichung im EU‑Amtsblatt am 06. März 2024 und dem Wirksamwerden am 27. März 2024 sind die Anforderungen bereits klar definiert. Für Unternehmen bedeutet das: Umweltclaims stehen künftig stärker im Fokus und müssen nachweisbar sein.
Was sich ändert
Die EmpCo‑Richtlinie verschärft die Kriterien deutlich. Unter anderem gilt:
Diese Vorgaben führen bei vielen Unternehmen zu Unsicherheiten, insbesondere bei der Frage, welche Umweltleistungs‑Nachweise künftig zulässig sind.
Zwei verbreitete Missverständnisse – kurz erklärt
1. EmpCo verlangt NICHT ausschließlich Type‑1‑Ecolabels
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass unter EmpCo nur noch Typ‑1‑Umweltzeichen (ISO 14024) erlaubt seien. Das ist falsch: Die Richtlinie fordert unabhängige, transparente und überprüfbare Siegel, keine verpflichtende ISO‑Kategorie.
2. Warum in Deutschland zusätzliche Verwirrung entsteht
Deutschland setzt EmpCo über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um. Diese nationale Ausgestaltung wirkt in einigen Formulierungen strenger als die EU‑Richtlinie selbst und führt deshalb häufig zu Unsicherheiten in Bezug auf Siegel, Claims und Nachweispflichten.
Warum Cradle to Cradle Certified® jetzt an Bedeutung gewinnt
EmpCo stärkt die Relevanz unabhängiger, wissenschaftsbasierter und überprüfbarer Nachhaltigkeitsnachweise.
Genau diesen Anforderungen entspricht Cradle to Cradle Certified®:
Unternehmen, die auf C2C Certified® setzen, können somit auch nach EmpCo weiterhin glaubwürdige und rechtssichere Nachhaltigkeitsaussagen treffen und verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Wie EPEA unterstützt
Als Assessment Body des Cradle to Cradle Products Innovation Institute beraten wir Unternehmen dabei, ihre Produkte zukunftssicher, regelkonform und transparent aufzustellen. Von der Materialoptimierung über Datenerhebung bis zur vollständigen C2C‑Zertifizierung, wir begleiten den gesamten Prozess und unterstützen beim sicheren Umgang mit den neuen EmpCo‑Anforderungen.